Umweltschutzrecht

Im Bereich Umweltrecht beraten wir über den rechtlichen Schutz von Boden und Untergrund, über den rechtlichen Schutz von Wasser, Wälder, terrestrischen und aquatischen Ökosysteme, Schutz der Flora, und Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Naturparks, wissenschaftliche Reserven, Naturdenkmäler, Grünflächen).

Wir bieten auch Beratung betreffend nationalen und europäischen Vorschriften zur Luftverschmutzung, einschließlich in Bezug auf die nationalen Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe, Vorschriften über die Verbrennung von Abfällen, flüchtigen organischen Verbindungen, Emissionsgrenzwerte für schwere Fahrzeuge, Großfeuerungsanlagen, und die integrierte Vermeidung und Kontrolle.

Die Geschäftstätigkeit mit GVO, die rechtliche Regelung von chemischen Produkten und Pflanzenschutzmittel, Verpflichtungen bei der Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Sicherheitsmanagement von radioaktiven Abfällen und Kernbrennstoff sind andere Bereiche, in denen unsere Kanzlei seine Kunden berät.

Darüber hinaus bieten unsere Anwälte Unterstützung in Bezug bei den Behörden die Politik und Gesetzgebung im Gebiet des Umweltschutzes implementieren, wie die Nationale Agentur für Umweltschutz und untergeordnete Agenturen, zwecks verschiedene Umweltgenehmigungen zu erhalten.

Zugleich vertreten wir vor Gericht in Schadenersatzklagen für Umweltschäden und ökologische Verletzung.

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