Familienrecht

Die Abteilung des Familienrechts entstand natürlich, durch Bemühungen, Erfahrung und Begeisterung ihrer Mitgliederinnen: Flavia Barbur und Teodora Rusu.

Am Anfang beschäftigten wir uns mit Akten, welche als Gegenstand Ehescheidungen, Gütertrennungen und Umgang der Elternteile mit den minderjährigen Kindern hatten, nach den Regeln des Familiengesetzbuches.

Mit dem Inkrafttreten des aktuellen rumänischen Bürgerlichen Gesetzbuches sollten wir die Klagen vor Gericht, von den Antragpunkten bis zur Begründung, umdenken. Es sind viele neue Einrichtungen aufgetreten und im gewissen Maße ist unsere Rechtspraxis vom Null angefangen. Das elterliche Sorgerecht oder der alternative Wohnsitz waren zwei neu erschienenen und ziemlich abstrakten Begriffe, so dass wir auch die Gerichtspraxis und die Doktrin anderer Länder studieren sollten, insbesondere derer, woran sich auch unser Gesetzgeber anlehnte.

Gleichzeitig begann auch die Gesetzgebung betreffs der Schutzanordnungen im Entstehen zu begriffen.

Darüber hinaus haben wir verstanden, dass für unsere Mandanten nicht genug ist ihre Anträge auf Gerichtsverhandlung zu verfassen, ihnen beizustehen und sie vor dem Gericht zu vertreten, sondern dass sie Beratung auch vor und nach der Ehescheidung brauchen. Ansonsten betrachten wir diese Beratung auch in Falle anderer Streitigkeiten des Familienrechtes nötig.

Unsere Mandanten sind schon ab der ersten Beratungsstunde an darüber informiert, was ein Rechtsstreit vor dem Gericht voraussetzt, wie er abläuft, wie lange er dauert und welche Beweismittel erforderlich sind. Ebenfalls bringen wir unseren Mandanten auch die Möglichkeiten zur gütlichen Beilegung der Streitigkeiten im Bereich des Familienrechtes zur Kenntnis

Wir verstehen, dass unsere Mandanten manchmal Zeit brauchen, um eine Entscheidung zu treffen, den anderen Elternteil zu verklagen, insbesondere dann wenn die Streitigkeit  auch ein Kind betrifft und wir möchten sicherstellen, dass unsere Mandanten diese Entscheidung umfassend unterrichtet und mit allen vorbereiteten Beweisen  treffen.

Die Beratung nach dem Verfahren erwies sich in mehreren Fällen als nötig. Die Mandanten sollen genau die Entscheidung des Gerichtes verstehen, welche sind ihre anerkannten Rechte und wie können sie die erhaltene Lösung verwerten. Mit anderen Worten, sie müssen wissen, was sie mit der erhaltenen Entscheidung tun sollen. Diesbezüglich unterstützen wir unsere Mandanten und bieten Ihnen Rechtsbeistand für die Vollstreckung von Entscheidungen hinsichtlich der Minderjährigen an: Verfassung der Anträge für Zwangsvollstreckung, Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher, Vertretung und Unterstützung vor dem Gericht, falls eine Vollstreckungsanfechtung eingereicht wird.

Leider haben wir im Laufe der Zeit die Folgen von verbaler, körperlicher oder geistiger Aggression auf unsere Mandanten, ob Erwachsene oder Kinder, miterlebt. Wir haben sie in Akten für die Ausstellung der Schutzanordnung oder für die Verfassung der Strafanträge gegen die Angreifer vertreten.

Was uns besonders freut, ist die Tatsache, dass wir in den letzten 10 Jahren nicht nur in der Gerichtspraxis, sondern vor allem in der Einstellung der Eltern hinsichtlich der Mitwirkung von Vätern im Kindesleben, einen großen Wandel beobachten konnten, wenn sie nicht-ansässige Elternteile sind.

Wenn die Väter anfangs eher Wochenendeltern waren, die ihre Kinder am Wochenende zweimal monatlich besuchen konnten, gelingt es uns gegenwärtig einen umfassenden Umfang zu erhalten, welcher den nicht-ansässigen Elternteilen eine aktive und dauernde Beteiligung am Kindesleben ermöglicht. Diese können mit den Kindern über moderne Fernkommunikationsmittel – wie Videoanrufe – sprechen, sie können die Hälfte ihrer Ferien mit ihnen verbringen, die Kinder während der Woche besuchen, sie können sich am Schulleben oder außerschulischen Tätigkeiten beteiligen.

In bestimmten Fällen haben unsere Mandanten verstanden, dass es jahrelange Anstrengungen nötig sind, um die Beziehung zu ihren Kindern aufzubauen, zu festigen und zu entwickeln: hier beziehen wir uns auf Situationen, in denen die Trennung der Eltern erfolgte, wenn das Kind noch sehr klein war und wir sollen am Anfang einen eingeschränkten Umfang mit dem Kind beantragen und dann gleichzeitig mit den neuen Phasen der Kindesentwicklung – Kindergarten, Schule, Jugend- haben wir den ursprünglichen Umgang mit Hilfe der Gerichte  erweitert.

Wir waren gezwungen uns der Realität der letzten Jahren anzupassen und die Kunden innerhalb der Streitigkeiten des transnationalen Familienrechtes zu unterstützen, bzw. wenn mindestens ein Elternteil im Ausland wohnt und um die Festlegung der Wohnung der minderjährigen Kinder bei diesem ersucht.

Aus der gleichen Kategorie von Situationen begannen wir uns immer mehr mit Fällen von internationaler Kindesentführung zu beschäftigen und die Eltern ab der Einreichung des Antrags auf Rückgabe des Kindes bis zur Vollstreckung der Entscheidung und der tatsächlichen Rückgabe des Kindes aus dem Ausland nach seinem festen Wohnsitz zu unterstützten.

Die letzten Jahre lehrten uns über die Bedeutung der Zusammenarbeit bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen mit Fachleuten auf diesem Gebiet, aber auch über die Rolle eines Psychologen bei der Bewertung und Beratung von Eltern, aber auch von Kindern, insbesondere im Vollstreckungsverfahren der Gerichtsentscheidungen betreffs des Kindes.

Wir haben wichtige Veränderungen in Vorstellungen, Anschauungen und Scheidungsgründen miterlebt. Wir haben festgestellt, dass, während vor 7-8 Jahren die Hauptgründe für Scheidungen die Gewalttätigkeit – in welcher Form auch immer –, die außerehelichen Beziehungen oder der Alkoholkonsum waren,  gegenwärtig beschließen die Ehegatten sich zu trennen, weil sie sich in der Paar- und Familienbeziehung nicht mehr finden  oder weil sie mit ihrem Partner unzufrieden sind und wir müssen diese Realitäten vor Gericht so vorzustellen, dass sie die Tatsache nachweisen, dass die ehelichen Beziehungen ernsthaft und unwiderruflich geschädigt sind.

Wir vernachlässigen auch die Teilung der gemeinsamen Güter nicht, ein weiteres kitzliges Trennungsproblem. Wir stellen unseren Mandanten alle Möglichkeiten einer einvernehmlichen oder gerichtlichen Gütertrennung vor, ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant uns die Scheidungsentscheidung zur Kenntnis bringt und unterstützen sie während des Verfahrens bis zu derem Abschluss.

Wir sind der Tatsache bewusst, dass für jeden Mandanten sein Problem das wichtigste ist, auch wenn es um eine Scheidung im Einvernehmen handelt. Die emotionellen Folgen der Streitigkeiten im Familienrechtsverfahren sind immer stärker als im Falle anderer Auseinandersetzungen und wir können unseren Mandanten dabei die notwendige rechtliche Unterstützung bieten.

Schreiben Sie uns an WhatsApp