Zivilrecht

Das Zivilrecht stellt die Grundlage fur jede juristische Handlung oder Sache dar, wobei es das Eigentumsrecht – die Grundlage jeder Rechtsstreitigkeit – ausführlich regelt.
Die meisten Rechtsbereiche, vom Handelsrecht bis hin zum Familienrecht basieren auf Grundsätze, die im Zivilrecht geregelt sind, so dass alle unsere Rechtsanwalte in diesem Bereich sehr gut vorbereitet sind.
Es ist praktisch unmöglich ein guter Anwalt zu sein, ohne über gründliche Kenntnisse im Zivilrecht zu verfugen.

Die Haupttätigkeiten aus dem Zivilbereich:

Streitigkeiten:

  • Prozesse bezüglich der Wiedergutmachung von Schaden
  • Vertretung in Immobilienstreitigkeiten (Immobilienanspruch, Enteignung, Raumung, Eigentumsabgrenzung, Stilllegung der Arbeiten, Gütertrennung – Austritt aus der Gutergemeinschaft)
  • Erbschaften
  • Verbucherung dinglicher Rechte und sonstige Grundbuchoperationen
  • Prozesse, deren Gegenstand der Erwerb von Rechten oder das Zwingen zur Einhaltung der Verpflichtungen seitens Dritter ist

Beratung:

  • Abschluss von Verkaufs-, Ankaufs- oder Tauschverträgen oder jeglicher juristischen Urkunden, deren Gegenstand die Errichtung von Rechten an Grundstucken oder Gebauden jeder Art ist, die sich im zivilen oder landwirtschaftlichen, industriellen, geschaftlichen oder Mietkreislauf befinden (inkl. Konzession, Vermietung, Erbbaurecht, Nutzungsrecht, Nutznießung usw.)
  • uberprufung der Eigentumstitel im Immobilienbereich
  • Betreuung beim Ablauf von Immobilienprojekten
  • jegliche anderen juristischen Beratungstatigkeiten im Immobilienbereich
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