Datenschutz – GDPR
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht eines jeden europäischen Bürgers, der durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert wurde.
Im nationalen Recht wurden die Gemeinschaftsvorschriften durch die Bestimmungen des Gesetzes no. 677/2001 umgesetzt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann nur unter strengen Bedingungen erfolgen und muss ausdrücklich gesetzlich vorgesehen werden. Unsere Anwälte bieten Unterstützung und umfassende Beratung zum Datenschutz.
In dieser Hinsicht helfen unsere Anwälte mit dem Rechtschutz der personenbezogener Daten, sowohl während des Prozesses der Datenerhebung, als auch im Streitverfahren vor der Aufsichtsbehörde oder vor dem Gericht.
Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist die korrekte Informierung unserer Mandanten über die Rechte und Verpflichtungen die auf Sie zukommen, gemäss des Gesetzes, und zwar: das Recht, über die Datenverarbeitung informiert zu werden; den Zugriff auf die personenbezogener Daten, das Recht auf die Verarbeitung zu widersprechen, usw.
Unsere Anwälte sind die Garantie dass alle Rechte der Personen von der nationalen Aufsichtesbehörde erkennt werden.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Ausarbeitung und Einreichung von Beschwerden an die Aufsichtsbehörde. Des Weiteren, unterstützen wir die Kunden bei der Ausarbeitung und Einreichung von Beschwerden- vor dem Gericht -, gegen die Entscheidungen der Aufsichtsbehörde, um den erlittenen Schaden abzudecken.