Die Einrede der Rechtswidrigkeit
Das Gericht vor welchem die Einrede der Rechtswidrigkeit ausgeloest wurde muss erstmals beobachten ob diese Rechtswidrigkeitseinrede einen Verwaltungsakt betrifft; ob dieses Verwaltunsakt auf die Loesung der Situation eingeht, bevor es das zustaendige Verwaltungsgericht benachrichtigt. Alle diese Gruende mussen durch einen Abschluss argumentiert werden. Dieser Abschluss muss danach dem Verwaltungsgericht weitergeschickt werden. Wenn der Abschluss nicht argumentiert wird, kann das Gericht auf die Frage zurueckkommen, denn das Gericht muss sich ueber die Rechtswidrikgeit herrschen, desto mehr kann es die Beschwerde nicht als unbegruendet zurueckweisen.
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