Bedingungen und notwendigen Verfahren um das A1 Formular zu erhalten (Zertifikat fuer die soziale Sicherheit)
Inhalt: In der Verordnung (REG) Nr. 883/2004 (Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) gibt es eine Ausnahme von der allgemeinen Regel. Die Person, die selbststaendige Erwerbstaetigkeit in einem Mitgliedstaat fuehrt, unterliegt sich den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats. So wird der Mitarbeiter, der in einen anderen Mitgliedstaat arbeitet, sich weiterhin den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats unterliegen, wenn zwei Bedingungen erfuellt sind: eine direkte Verbindung zwischen den Arbeitsgeber und den Arbeitsnehmer, und die Existenz von Verbindungen zwischen dem Arbeitsgeber und dem Mitgliedstaat, in dem sie wohnen.
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